KABELBRAUNAU GMBH (www.kabel-braunau.tv)

Allgemeine Geschäfts-und Lieferbedingungen für Datenübertragungsdienste („Netzdienste“) -Konsument-

1. ALLGEMEINES

1. Diese „Allgemeinen Geschäfts-und Lieferbedingungen für Datenübertragungsdienste („Netzdienste”)” gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Dienstleistungen, welche dieKABEL BRAUNAU GMBH(nachfolgend „FIRMA” genannt) unter den Titeln „lnternet“, „Datenübertragung“ oder ähnlichen Titeln oder im Zusammenhang mit diesen Titelngegenüber dem Vertragspartner (nachfolgend „KUNDE” genannt) erbringt.

1.2. Soweit die Netzdienste über das Kabelfernsehnetz der Kabel Braunau GmbHerbracht werden und der Kunde Konsument ist, gelten subsidiär die „Anschlussbedingungen” für den Anschluß an die Kabelfernsehanlage der FIRMA in der jeweils geltenden Fassung. Wird in diesem Fall der Vertrag über den Anschluß an die Kabelfernsehanlage beendet, so ist eine Erbringung der Netzdienste durch die FIRMA nicht mehr möglich und auch dieser Vertrag giltals beendet.

2. TARIFE UND ZAHLUNGEN

2.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten jeweils die im Internet-Antrag undim Tarifblatt der FIRMA (Kabel Braunau GmbH) angeführten Tarife und Zahlungsmodalitäten. In den Tarifen nicht enthalten sind Kosten, die allenfalls von Dritten für die Nutzung von Diensten in Rechnung gestellt werden und die Kosten der Nutzung von Übertragungseinrichtungen Dritter (z.B. PTA). Die FIRMA behält sich das Recht vor, die Tarife entsprechend dem vom Statistischen Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindex (VP/1986 = 100, Basis Beginn 1.1.1997) zu erhöhen. Darüber hinaus ist die FIRMA bei Änderungen des Leistungsangebotes, sowie bei Neueinführung oder Änderung von gesetzlichen oder allgemein verbindlichen Kostenfaktoren berechtigt, die Tarife anzupassen.

2.2. Die FIRMA ist nach zweimonatiger Vertragsdauer berechtigt, bei einer Änderung der Kaufkraft oder des wahren Wertes des Geldes, bei einer Änderung der zur Abgeltung von Urheberrechten notwendigen Zahlungen, bei einer Änderung des Leistungsangebotes oder bei Neueinführung von gesetzlichen oder sonst allgemein verbindlichen Kostenfaktoren (z.B. Abgaben, Postgebühren, usw.) die Preise entsprechend anzupassen.Gebührenänderungen werden dem Kunden schriftlich oder per “e-mail” mitgeteilt und erlangen ab dem zweiten auf die Mitteilung folgenden Monatsersten Gültigkeit, es sei denn der Kunde widerspricht vorher der Änderung schriftlich. In diesem Fall endet der Vertrag unter Beachtung der vertraglichen Kündigungsbestimmungen zum frühestmöglichen Termin nach Mitteilung der Preisänderungen. Bis dahin gilt für den Kunden der bisherige Preis. Der Kunde wird in der Mitteilung über die Preisänderung auf die dadurch in Gang gesetzte Frist und sein Widerspruchsrecht sowiedessen Bedeutung (Vertragsbeendigung) besonders hingewiesen.

2.3. Sollte die Änderung der in Punkt 2.2. aufgezählten Kostenfaktoren zu einer Senkung der Tarife führen, so wird auch diese an den Kunden weitergegeben. Etwaige im Zusammenhang mit diesem Vertrag anfallenden Rechtsgebühren werden vom Kunden getragen.

2.4. Sollte der Kunde mit seinen Leistungen in Verzug geraten oder nur über eine ungenügende Kontodeckung verfügen, ist die FIRMA, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p. a. sowie Mahnspesen in der Höhe von EUR 3,63 je Mahnung sowie Rechtsanwaltskosten und sämtliche andere Kosten, (wie Spesen, Barauslagen und Inkassogebühren), die zur zweckentsprechenden Betreibung und Einbringung der Forderung notwendig sind, zu verrechnen. Darüber hinaus ist die FIRMA bei Verzug des Kunden berechtigt, die Netzdienste nach vorheriger Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen bis zur vollständigen Begleichung der aushaftenden Beträge zu unterbrechen. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag über den Anschluss über die Kabelfernsehanlage in Verzug gerät.

2.5. Der Kunde kann nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit der FIRMA oder mit Gegenforderungen aufrechnen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, oder gerichtlich festgestellt oder von der FIRMA anerkannt worden sind. Im Übrigenist die Aufrechnung gegenüber der FIRMA ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die Einbehaltung von Zahlungen durch den Kunden, es sei denn, die FIRMA erbringe ihre Leistungen aus von ihr zu vertretenden Gründen nicht vertragsgemäß oder die Erbringung der Leistungen durch die FIRMA ist durch deren schlechte Vermögensverhältnisse, die dem Kunden zur Zeit des Vertragsabschlusses weder bekannt waren noch bekannt sein mußten, gefährdet.

4.3. Der Kunde bestätigt, mit der Bestellung von Drittsoftware die jeweiligen Lizenzbestimmungen und den Funktionsumfang dieser Software anzuerkennen. Die FIRMA vermittelt hinsichtlich solcher Software nur Rechte. Die FIRMA übernimmt für „Freeware“, „Shareware“ oder „Public Domain Software“ keine wie auch immer geartete Gewährleistung. Der Kunde wird hinsichtlich solcher Software die jeweiligen Nutzungsbeschränkungen beachten.

4.4. Bei Erstellung von individueller Software für den Kunden durch die FIRMA oder durch von ihr beauftragte Dritte werden Leistungsumfang und Lizenzbestimmungen gesondert schriftlich vereinbart (Leistungs-beschreibung). Die Weitergabe von Software an Dritte bedarf in allen Fällen der schriftlichen Zustimmung der FIRMA (Kabel Braunau GmbH).

5. NUTZUNG DER NETZDIENSTE

5.1. Die FIRMA wird alle Anstrengungen unternehmen, um eine konstante und hoch qualitative Versorgung des Kunden mit den Netzdiensten zu ermöglichen. Der Kunde nimmt jedoch zur Kenntnis, dass für die Verfügbarkeit von Diensten oder von Verbindungen, die nicht im Einflussbereich der FIRMA liegen, keine Gewähr übernommen werden kann. Insbesondere übernimmt die FIRMA keine Gewähr, dass die vom Kunden gewünschten Netzdienste ohne Unterbrechung zugänglich sind oder dass die vom Kundengewünschten Verbindungen immer hergestellt oder aufrechterhalten werden können.

5.2. Die FIRMA stellt die Netzdienste bis zum vereinbarten Zugangspunkt zur Verfügung. Um die technischen Voraussetzungen zum Empfang der Netzdienste zu gewährleisten, dürfen zum Empfang der Netzdienste nur von der FIRMA zur Verfügung gestellte bzw. autorisierte Geräte verwendet werden. Störende oder nicht behördlich zugelassene Endgeräte dürfen nicht verwendet werden. Von der FIRMA dem Kunden zur Verfügung gestellte Geräte und Zubehör dürfen nicht an eine andere als die im Internet-Antrag angegebene Anschlussadresse verbracht werden. Der Kunde haftet mit der bei Vertragsabschluss zu hinterlegenden Kaution für alle, auch zufälligen Schäden an solchen Geräten und dem Zubehör bzw. deren Verlust. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

5.3. Der Kunde überlässt der FIRMA alle für die Registrierung als Teilnehmer an den vertragsgemäßen Leistungen erforderlichen Angaben. Er ist dafür verantwortlich, dass von ihm gewählte Adressenbezeichnungen (Domain-E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.

5.4. Der Kunde hat jede Gefährdung und Beeinträchtigung anderer Nutzer oder der Netzdienste selbst zu unterlassen. Weiters ist der Kunde verpflichtet, jede widmungsfremde oder missbräuchliche Verwendung der Netzdienste zu unterlassen. Insbesondere verboten ist gemäß §75 Telekommunikationsgesetz jede Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet oder welche gegen die Gesetze verstößt und jede grobe Belästigung oder Verängstigung anderer Kunden. Der Kunde ist insbesondere auch verpflichtet, die Bestimmungen des Verbotsgesetzes, des Pornographiegesetzes und die einschlägigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, die die Verbreitung gewisser Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterwerfen, zu beachten. Nutzungsbeschränkungen können sich auch aus anderen Rechtsvorschriften, wie z.B. dem Mediengesetz oder dem Urheberrechtsgesetz ergeben.

5.5. Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde oder ihm zurechenbare Dritte gegen die Verpflichtungen dieses Punktes 5. verstoßen, ist die FIRMA berechtigt, die Verbindung des Kunden zu den Netzdiensten nach vorheriger Verständigung zu unterbrechen. Bei Gefahr im Verzug ist die FIRMA berechtigt, die Verbindung des Kunden ohne Vorwarnung zu unterbrechen. Der Kunde ist zum Ersatz des der FIRMA daraus erwachsenden Aufwands, insbesondere der Kosten der Erkennung und der Verfolgung, zu ersetzen. Der Kunde wird die FIRMA gegenüber allen Ansprüchen Dritter schad-und klaglos halten, die sich aus der Nichteinhaltung der Verpflichtungen dieses Vertrages ergeben.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Die FIRMA haftet nicht für Inhalte, die von Dritten über ihr Netz vermittelt werden oder durch die Netzdienste dem Kunden oder Dritten zugänglich gemacht werden. Für Personenschäden haftet die FIRMA im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, daher auch im Falle leichter Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden haftet die FIRMA ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

3.DATENSCHUTZ

3.1. Die FIRMA ist zur Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes und des Telekommunikationsgesetzes verpflichtet. Stammdaten, Vermittlungsdaten und Inhaltsdaten des Kunden werden nur soweit ermittelt, übermittelt oder verarbeitet, als dies zum Betrieb der Netzdienste notwendig ist.

3.2. Personenbezogene Daten, insbesondere Name, akademischer Grad, Geburtsdatum,Adresse, „e-mail“-Adresse und Telefonnummer, werden ausschließlich entsprechend den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages und zu Verrechnungszwecken ermittelt und verarbeitet. Diese Daten werden nach Beendigung desVertrages mit dem Kunden gelöscht, sofern die Daten nicht noch für Verrechnungszwecke oder zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen benötigt werden. Die FIRMA istberechtigt, einKundenverzeichnis zu erstellen; auf Wunsch des Kunden kann eineEintragung unterbleiben.

3.3. Vermittlungsdaten werden zu Verrechnungszwecken gespeichert. lnhaltsdaten werden nur soweit und solange gespeichert, als dies zur Erbringung der Netzdienste notwendig ist (z.B. Zwischenspeicherung). Darüber hinaus werden Vermittlungs-und Inhaltsdaten nur im Rahmen der technischen Notwendigkeiten zum Betrieb der Netzdienste ermittelt, verarbeitet und übermittelt (z.B. Weitergabe von Routing-und Domaininformationen). Der Kunde erklärt jedoch ausdrücklich seine Zustimmung, daßdie FIRMA Vermittlungsdaten zu Zwecken der Vermarktung der Netzdienste verwenden darf.

3.4. Die FIRMA ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Die FIRMA ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen. Soweit die FIRMA nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihr obliegende Sorgfalt außer Acht läßt, ist die Geltendmachung von Schäden aus diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Um den notwendigen Schutz der Daten zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, Passwörter geheim zu halten. Der Kunde haftet für alle Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben. Für die Sicherung der beim Kunden gespeicherten Daten ist der Kunde selbst verantwortlich. Die FIRMA empfiehlt dem Kunden den Einsatz eines „Firewall-Systems“.

4. ZUSÄTZLICHE BESTIMMUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG VON HARD-UND SOFTWARE

4.1. Die FIRMA behält sich das Eigentum an aller dem Kunden verkauften Hard-und Software bis zur vollständigen Bezahlung derselben vor. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Mängel werden nach Wahl der FIRMA ausschließlich durch Austausch oder Verbesserung binnen angemessener Frist behoben. Die Gewährleistung für Software ist auf reproduzierbare Mängel eingeschränkt. Kein Gewährleistungsanspruch besteht, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte Arbeiten oder Änderungen an der gelieferten Hard-oder Software vornimmt. Dem Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehung mit der FIRMA unentgeltlich überlassene Hardware (z.B. Modern und Zubehör) bleibt im Eigentum der FIRMA und ist unverzüglich nach Beendigung des Vertrages an die FIRMA zurückzugeben.

4.2. Die Installation von Hard-und Software erfolgt durch den Kunden selbst. Auf Wunsch des Kunden wird die FIRMA selbst oder durch Dritte die Installation und/oder Wartung von Hard-und Software zu den im jeweils aktuellen Tarifblatt angegebenen Preisen übernehmen. Die FIRMA übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die von ihr gelieferte Software auf den beim Kunden vorhandenen Systemen ablauffähig ist und allen funktionalen Anforderungen des Kunden entspricht. Insbesondere übernimmt die FIRMA keine Haftung für eventuelle Datenverluste, die aus der Installation resultieren, soweit sie nicht auf ein grobes Verschulden der FIRMA zurückzuführen sind. Ebenso übernimmt die FIRMA keine Verantwortung dafür, das von ihr gelieferte Hardware mit den beim Kunden vorhandenen Komponenten fehlerfrei zusammenarbeitet.

7. VERTRAGSDAUER

7.1. Der Vertrag wird auf die im Internet-Antrag angegebene Zeit abgeschlossen und kann unter Einhaltung der dort angegebenen Kündigungsfrist von jedem der beiden Vertragspartner schriftlich gekündigt werden.

7.2. Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Die FIRMA aus Gründen, die die FIRMA nicht zu vertreten hat, über einen nicht unwesentlichen Zeitraum (mindestens 2 Wochen) nicht möglich oder gestört, ist jeder Vertragspartner berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich zu kündigen. Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen gestört oder aufgrund von Umständen, die im Verantwortungsbereich der FIRMA liegen, nicht möglich so hat der Kunde dies gegenüber der FIRMA schriftlich zu rügen. Erbringt die FIRMA ihre Leistungen auch nach Ablauf einer angemessenen, mindestens einwöchigen Frist nach der berechtigten Rüge nicht ordnungsgemäß, so hat der Kunde das Recht, unter Setzung einer weiteren Nachfrist von zumindest einer Woche zur Erbringung der vertraglichen Leistungen den Vertrag schriftlich zu kündigen, falls diese Nachfrist ebenfalls fruchtlos abläuft.

7.3. Insbesondere liegt auch ein wichtiger, der FIRMA zur fristlosen Vertragsauflösung berechtigender Grund vor, wenn bei Wegfall von erforderlichen Durchleitungsrechten die weitere Bereitstellung von Datenübertragungsdiensten wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten ist.

8. BELEHRUNG ÜBER DAS RÜCKTRITTSRECHT NACH § 3 KSchG

Hat ein Kunde, der Konsument ist, seine Vertragserklärung nicht in den von der FIRMA für ihre geschäftlichen Zwecke dauernd benutzten Räumen oder auf einer Messe abgegeben, so steht dem Kunden das Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG zu: Der Kunde kann von seinem Vertragsanbot bis zum Zustandekommen des Vertrages zurücktreten. Nach Zustandekommen des Vertrages kann der Kunde innerhalb einer Frist von einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Die Frist beginnt mit Ausfolgung dieses Schriftstückes, frühestens aber mit Zustandekommen des Vertrages zu laufen. Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Kunde dieses Schriftstück der FIRMA mit einem Vermerk zurückstellt, welcher erkennen läßt, daß der Kunde das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Das Rücktrittsrecht steht dem Kunden nicht zu, wenn er die geschäftliche Verbindung mit der FIRMA selbst angebahnt hat oder wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen der FIRMA und dem Kunden vorangegangen sind.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ebenso müssen alle das Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen schriftlich erfolgen. Zustellungen von schriftlichen Mitteilungen der FIRMA erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Kunden im Anschlussvertrag angegebene Anschlussadresse. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen und im Vertrag abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei Verstoß gegen diese Verpflichtung haftet der Kunde der FIRMA für alle daraus entstehenden Kosten. In der Folge ist der Kunde verpflichtet, Änderungen dieser maßgeblichen, im Vertrag abgefragten Daten unverzüglich schriftlich bekanntzugeben, widrigenfalls er wiederum der FIRMA zum Ersatz aller daraus entstehenden Kosten verpflichtet ist. Zustellungen erfolgen dann rechtswirksam an die jeweils zuletzt schriftlich der FIRMA bekanntgegebene Anschrift. Die FIRMA ist jedoch berechtigt, Mitteilungen und Erklärungen, die einen größeren Kreis von Kunden betreffen, per „e-mail“ durchzuführen.

9.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien werden zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, eine unwirksam oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die ihr im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahe kommt.

9.3. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oderunmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird die ausschließliche Zuständigkeit desfür den Sitz der FIRMA (Kabel Braunau GmbH)sachlich und örtlich zuständigen österreichischen Gerichts vereinbart, wenn der Kunde in diesem Gerichtssprengel seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat oder wenn der Kunde im Ausland wohnt.